Beitragsordnung

des Vereins „Über den Berg e. V.“

§ 1 Allgemeines

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Aufnahmegebühren und die Umlagen.
  2. Der Vorstand legt die Beiträge und Gebühren fest.

§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit

1. Die festgesetzten Beträge werden zum 01.07. des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

2. Die Beitragszahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

3. Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 01.07. eines jeden Jahres auf das Girokonto des Vereins.

§ 3 Beiträge

1. Der Jahresbeitrag beträgt z. Zt. 24,00 Euro. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

3. Beim Eintritt in den Verein ist der jeweils festgesetzte Jahresbeitrag zu leisten.

4. Eine Ermäßigung oder Erlassung der Beiträge muss vom Mitglied beantragt, wobei die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden sollte.

5. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.

6. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

7. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Stadtsportbund Köln e.V., den Landesverband NRW, den Verband für modernen Fünfkampf NRW und der Sporthilfe NRW e.V. incl. deren ges. Unfallversicherung der VBG Hamburg und deren GEMA-Gebühr in Höhe der jeweils durch diese Vereine festgelegten Sätze.

8. Bei Mahnungen und Rücklastschriften werden Gebühren von 5,- Euro je Fall erhoben.

§ 4 Gebühren

1. Für zusätzliche Sportangebote (Kurse, Rehabilitationsprogramme, Vorträge etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen vom Vorstand festzulegen sind. Diese betragen derzeit für

  Vereinsmitglieder                      Vereinsfreunde
und
Vereinsförderer
(Nordic-) Walken je Teilnahme             0,00 €          1,00 €
Nordic-Walkingkurs je Kurs             5,00 €        15,00 €
Breathwalking-Kurs je Kurs           10,00 €        20,00 €
Tageswanderungen je Wanderung             0,00 €          5,00 €
Mehrtageswanderungen je Teilnehmertag             0,00 €          5,00 €
Jakobsweg Frankreich/Spanien je Teilnehmer           50,00 € keine Teilnahme
Jakobsweg Deutschland je Teilnehmer           15,00 € keine Teilnahme
Seminar Autogenes Training je Seminar           75,00 €      105,00 €

2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebungen erfolgen durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutzgrundverordnung gespeichert.

§ 5 Vereinskonto

Soweit der Einzug der Beiträge nicht per SEPA-Lastschrift erfolgt, sind diese nur auf das Konto IBAN DE36 3705 0198 1930 0684 22 bei der Sparkasse KölnBonn zulässig. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur in schriftlicher Form bis zum 30.09. des Jahres zum laufenden Jahresende möglich.

§ 7 Inkrafttreten

Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.10.2016 beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Stand 28.06.2019