Neue Coronaschutzverordnung ab 04.03.2022
Ab sofort gilt die neue Corona-Schutzverordnung NrW, die auch bei der Teilnahme an den monatlichen Wanderungen und dem sonntäglichen Walken zu weiteren Lockerungen führt. Ab sofort gilt für alle Teilnehmer neben den AHA-Regeln nur noch die Mitnahme einer FFP2-Maske. D.h., dass nunmehr auch nicht immunisierte oder getesteten Personen an unseren Outdooraktivitäten teilnehmen können.